Sie haben es sicherlich bereits mehrfach auf unserer Informationsseite gelesen oder vielleicht auch in neueren Rechtskommentaren gefunden. Die Republik Zypern fordert, wie auch jeder andere Mitgliedsstaat der Europäischen Union, die Erfüllung bestimmter Merkmale zur Betriebsstätte.
Der Nachteil dieser europäisch einheitlichen Regelung stellt sich durch einen zusätzlichen Aufwand und Kosten dar. Der klare Vorteil dieser Regelung - durch Erfüllung dieser Merkmale kann durch EU-Behörden nicht mehr der Verdacht bzw. Vorwurf einer "Scheinfirma" geführt werden. Besitzt die Zypern Firma darüber hinaus auch die erforderliche VAT-Nummer (internationale Steuernummer wird nach Gründung durch uns beantragt!), so kann weder eine wirtschaftliche Inaktivität, noch die zyprische Betriebsstätte einen Angriffspunkt für ausländischer Steuerbehörden darstellen. Für die Zypern Firma gilt grundsätzlich das Recht der Republik Zypern, darüber hinaus die europäische Rechtssprechung.
Seit über 25 Jahre ist unsere Rechtsanwaltskanzlei in der Hauptstadt Nicosia niedergelassen. Als erster Anbieter reagierten wir im Jahre 2008 und 2009 auf die neue Rechtsprechung. Mit unseren Office-Centern in Larnaca und Oroclini bieten wir unseren Mandanten seither eine hervorragende Möglichkeit, sich rechtssicher und repräsentativ im nationalen und internationalen Markt zu präsentieren. Diese beiden konkreten Optionen stellen wir Ihnen zur Auswahl:
Option (1) für Start-Up, Non EU und HoldingIhre Zypern Ltd oder auch Zypern Holding erhält durch Nutzung dieses Service die Möglichkeit, unsere repräsentative und reale Geschäftsadresse in Zypern zu nutzen (zusätzlich zum Registered Office). Es handelt sich hierbei um eine reguläre Office-Unit innerhalb unseres Office-Center (Public Office). Eingehende Briefpost wird an Sie auf Wunsch weitergeleitet. Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch das Öffnen, Scannen und die Weiterleitung via eMail an. Die Gebühren pro Postsendung betragen EUR 3,90 Bearbeitungsgebühr zzgl. real entstehender Portokosten. Der Postversand erfolgt nach Absprache und kann in Sammelform durchgeführt werden. Jahresgebühren Euro 964.00 zzgl. 15% Mehrwertsteuer |
Grundsätzlich stellt es sich positiv dar, unterhält Ihre Zypern Firma beispielsweise ein eigenes Office (ein abschließbarer Raum mit angemessener Ausstattung) und einen eigenen Mitarbeiter vor Ort (sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis). Doch nicht für jeden Geschäftsbereich oder auch Unternehmung trifft dies zu.
Unterhalten Sie z.B. eine reine Holding oder setzen Sie Ihre Gesllschaft ausschließlich außerhalb der Europäischen Union ein, so genügt die Erfüllung der sg. "einfachen Merkmale". Diese Regelung gilt übrigens auch für Gesellschaften in der Start-Up-Phase. Nach der Betriebsstättenverordnung der Republik Zypern werden folgende Merkmale in der diesbezüglich akzeptiert:
| 1. Der aktive und ordentliche Geschäftsbetrieb vor Ort (nicht am Sitz des Reg. Office). |
| 2. Telefonanschluss auf den Namen der Zypern Firma (keine Sammelannahme auf einem Anschluss). |
| 3. Die Geschäftsleitung ist telefonisch zu üblichen Geschäftszeiten erreichbar. |
| 4. Es erfolgt eine geregelte Annahme von Postsendungen am Sitz der Gesellschaft . |
Ihre Gesellschaft sollte die "erweiterten Merkmale" jedoch dringend erfüllen, sobald sie in die wirtschaftlichen Aktivitäten mit weiteren EU-Staaten eintritt.
Im Zeitalter des "Outsourcing" kann, ausgenommen der Bereich der Geschäftsleitung, jeder Bereich eines Unternehmens in der Praxis ausgelagert werden. Es finden sich allein in Deutschland hierzu hunderte Beispiel bedeutender Firmen, die in diversen Office-Centern Ihren Geschäftssitz regulär darstellen und sich durch ausgelagerte und / oder eigenständige Dienstleister aktiv darstellen (Versandhändler, Verlage, Vertriebe, etc.). Niemand würde jemals in Deutschland die reale Existenz solcher Unternehmen anzweifeln, das EU-Recht regelt nun abschließend den Grundsatz "gleiches Recht für alle Unternehmen der EU".
Jedoch ein reales Office und ein angestellter Betriebsleiter, Geschäftsführer bzw. und/oder auch Director ist, wie bereits erwähnt, spätestens bei entsprechender aktiver wirtschaftlicher Tätigkeit anzuraten (Leitung des Unternehmens im Sitzstaat der Gesellschaft).
Sie können sich natürlich darauf verlassen, dass wir gemeinsam mit Ihnen für die rechtssichere Umsetzung Ihres Vorhabens sorgen werden.
Service-Option (2) |
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Zypern Limited ProfessionalZum tatsächlichen und nachweisbaren Vollzug von Gestaltungen gehören u. a. die Gründung einer Kapitalgesellschaft mit eigenständiger Betriebsstätte im Ausland, deren Ausstattung mit betriebswirtschaftlich sinnvollen Funktionen, die notwendige Büroeinrichtung und eigenverantwortlich handelndes Personal (....). |
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A n s p r u c h
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L ö s u n g
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Wünschen Sie Option (2) entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam einen individuellen Leistungs- und Kostenplan. Bitte gehen Sie davon aus, dass ein entsprechender Arbeitnehmer, ein vollständiges Office, Sekretariat-Service und Phone-Service insgesamt einem monatlichen Kostenfaktor von mindestens 290,00 Euro entspricht. Option (2) bietet Ihnen dafür jedoch die vollständig anerkannte Betriebsstätte nach geltender Rechtssprechung (auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz). |
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