Wir bieten Ihnen sämtliche Leistungen im Rahmen einer Gründungs- und Verwaltungspauschale. Keine zusätzlichen Kosten, keine versteckten Gebühren! Die Gründung der Zypern Holding erfolgt unmittelbar durch unsere Rechtsanwaltskanzlei.
Sie werden vor und nach Gründung Ihrer Zypern Holding durch Rechtsanwalt und Steuerberater im Hause beraten. Unsere Beratungsleistungen unterliegen grundsätzlich keiner gesonderten Berechnung, sondern sind bereits in den Gründungs- und Jahresgebühren enthalten. Keine versteckten Kosten, Sie haben unser Wort darauf.
|
|
| |
inkl. |
| |
inkl. |
| |
inkl. |
| |
inkl. |
| |
inkl. |
| |
inkl. |
| |
inkl. |
| |
inkl. |
| Person(en) |
inkl. |
| |
inkl. |
| |
inkl. |
| |
inkl. |
| |
inkl. |
| |
inkl. |
| |
inkl. |
| |
inkl. |
| |
inkl. |
| Register |
inkl. |
Gebühren verstehen sich zuzüglich 15% Umsatzsteuer.
Wie Sie es auch aus Deutschland, Österreich und der Schweiz kennen, benötigt Ihre Gesellschaft nach Gründung eine laufende Steuerberatung und Verwaltung. Unser Steuerberater und Wirtschaftsprüfer erstellt Ihre monatlichen Umsatzsteuererklärungen, die Bilanz und den testierten Jahresabschluss Ihrer Zypern Holding. Die laufende Buchhaltung wird durch unseren Buchhaltungsservice erbracht. Die Jahreskosten umfassen ebenfalls die ggf. anfallenden jährlichen Treuhandkosten, die laufenden Verwaltungskosten, Rechtsberatungskosten, Steuerberatungskosten, Kommunikation mit Behörden, Anträge und Einspruchsverfahren, sowie laufende Kosten des Reg. Office und Reg. Agent.
Die Jahreskosten Ihrer Zypern Holding werden in einer festen und somit kalkulierbaren Jahreskostenpauschale dargestellt. Keine zusätzlichen oder versteckten Kosten.
Jahresverwaltungs- & Steuerberatungskosten pro 12 Monate in Euro 3,850.00 |
| Es erfolgt nach Gründung die steuerliche Anlage Ihrer Gesellschaft. Mit VAT und Steuernummer wird die Buchhaltung aktiviert. Im Anschluss werden zur Erfüllung aller steuerlichen und juristischen Pflichten folgende Leistungen übernommen: |
|
|
|
vergleiche. |
Rechtsmitteln. |
|
Die Gründungskosten (einmalig) in Höhe 3.250,00 EUR* und ersten Jahresgebühren in Höhe 3.850,00 EUR* (zzgl. Office-Service) werden Ihnen vor Gründung Ihrer Gesellschaft in Rechnung gestellt. Die nach 12 Monaten ab Gründung erneut fälligen Jahreskosten betragen für
insgesamt EUR 3.850,00 (zzgl. Office-Service). Ihnen wird zur Fälligkeit der Jahresgebühren automatisch eine entsprechende Jahreskostenrechnung via Mail zugesendet. Alle Gebühren verstehen sich zzgl. 15% Mehrwertsteuer.
Die "Annual levy" die Zypern ab 2011 erhebt, beträgt für jedes zypriotische Unternehmen 350.00 Euro und ist jeweils zum 30.06 eines jeden Jahres zu entrichten.
Im ersten Jahr der Gründung fallen einerseits die pauschalen Gründungskosten , andererseits die Jahreskostenpauschale an. In den darauf folgenden Jahren (erstmalig wieder nach 12 Monaten ab Gründung) werden lediglich die Jahrespauschalkosten zur Zahlung fällig. Sollten Sie in Zypern kein eigenes Büro unterhalten, so benötigen Sie eine entsprechende Betriebsstätte. Wir haben für Sie entsprechende Lösungen im Angebot.
Haben Sie noch Fragen, Wünsche oder gar Anregungen für uns? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
© Privacy Management GroupTM 2012

![]()
Rechtsanwälte, Steuerberater
und Management Consultant - Privacy Managament GroupTM
Zypern (EU). Seit über 25 Jahren auf die Gründung und Verwaltung der Zypern Limited und Zypern Holding spezialisiert. Wir bieten Ihnen professionelle und rechtssichere Beratung und einen hohen Qualitätsstandard. Geprüft und zertifiziert durch TUV NORD CYPRUS nach ISO 9001:2008.
![]()